Der letzte Wille: Schriftliche Aufsetzung sichert die gewünschte Erbfolge

 In Allgemein

Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, bei dem die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt die beste Entscheidung ist. Erblasser und Erben sollten beachten, dass ohne schriftliches Testament automatisch die gesetzliche Erbfolge eintritt und Lebenspartner oder Freunde nicht bedacht werden. Damit der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin abgesichert sind, sollte ein Testament beim Rechtsanwalt für Erbrecht aufgesetzt werden.

Wenn es um hohe finanzielle Vermögen oder um Immobilienvermögen geht, ist ein Testament grundsätzlich ratsam. Ebenso sollten Sie bei mangelnder Harmonie innerhalb der Familie nicht auf die testamentarische Festlegung der Erbfolge und die gesonderte Manifestierung Ihres letzten Willens verzichten.

Formfehler vermeiden, Testament konkret formulieren

Bei Formfehlern ist das Testament ungültig. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn der letzte Wille bei einem privaten Testament nicht handschriftlich geschrieben und unterzeichnet wird. Weicht der eigene Wunsch zur Vererbung von der gesetzlichen Erbfolge ab, ist eine Konkretisierung Ihres letzten Willens von höchster Bedeutung.

Dabei bietet die Abfassung eines Testamentes eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, um die eigenen Vorstellungen umzusetzen, damit auch wirklich diejenigen bedacht werden, die einem am nächsten stehen. Andererseits können auch diejenigen Personen weitestgehend ausgeschlossen werden, die man nicht bedenken möchte.

Wenn es um die Ausarbeitung individueller Testamente oder im Erbfall um die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, zum Beispiel Pflichtteilsansprüche, geht, sollten Sie eine Beratung und Unterstützung durch den Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Walczak in Hamburg-Harburg in Anspruch nehmen. Damit ist gewährleistet, dass bei der Abfassung von Testamenten Fallstricke ausgeschlossen und Ihr letzter Wille mit Sicherheit durchgesetzt wird. Im Erbfall berät und vertritt Rechtsanwalt Jürgen Walczak aus Hamburg-Harburg Sie bei der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Dieses gilt auch bezüglich der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Aspekte, die sowohl im Erbfall als auch im Falle einer Schenkung zu Lebzeiten zu beachten sind. Schließlich sind sowohl bei innerstaatlichen als auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen und Familienkonstellationen die europarechtlichen Bezüge aufgrund der Europäischen Erbrechtsverordnung zu beachten.

Holen Sie sich in diesem schwierigen Bereich Ihres Lebens rechtzeitig Hilfe und vererben Sie nach Ihrem letzten Willen.

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