Erbrecht-Fallen: Wenn ein Testamentszusatz unwirksam wird
Wenn kinderlose Ehepartner gleichzeitig sterben – zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall – kann die Erbfolge schnell zum Streitfall unter den Hinterbliebenen werden. Auch für diesen Fall sollte deshalb die Erbfolge in einem Testament bestimmt werden. Ob eine solche Regelung auch verbindlich bleibt, wenn einer der Ehepartner den anderen überlebt, hat der Bundesgerichtshof nun in einem Grundsatzurteil zum Erbrecht entschieden. Rechtsanwalt Jürgen Walczak in Hamburg-Harburg erklärt, was dieses Urteil möglicherweise für Sie bedeutet.
Lücke im Erbrecht? Wie ein Testamentszusatz zum Streitfall wurde
Der Fall: Die kinderlosen Ehepartner setzten sich im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten in einem Testamentszusatz, was mit dem Nachlass geschehen sollte, wenn beide Partner gleichzeitig sterben. In diesem Fall sollte das Erbe zu gleichen Teilen zwischen drei Neffen und einer Nichte des Ehemannes aufgeteilt werden, so der Zusatz. Es kam jedoch anders, denn die Ehefrau überlebte ihren Mann um mehr als ein Jahr. Das Nachlassgericht sprach den Neffen und der Nichte zunächst das Erbe zu. Dagegen klagte jedoch eine Cousine der Verstorbenen. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied: Da der Fall, für den der Zusatz verfasst wurde, nicht eintrat, nämlich das zeitgleiche Ableben beider Erblasser, wurde die Ehefrau rechtsverbindlich zur Alleinerbin. Und da kein anderes Testament vorlag, trat nach ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Was bedeutet das Urteil für Ihre Nachlassregelung?
Zunächst einmal: Ihr letzter Wille sollte unmissverständlich und schriftlich formuliert werden. In diesem Fall sah es der BGH als fraglich an, ob die im Zusatz genannten Erben auch dann erben sollten, wenn der Ausnahmefall nicht in Kraft tritt. Eine solche Absicht hätte nämlich im Testament erkennbar sein müssen. Da sie das nicht war, sahen die Richter keine Anhaltspunkte dafür, dass Nichten und Neffen nach dem Tod der Ehefrau noch erbberechtigt waren. Immerhin bestand keine leibliche Verwandtschaft zur Erblasserin.
Das Erbrecht ist zwar klar, aber nicht ohne Tücken. Ihr Testament sollten Sie unbedingt gemeinsam mit einem fachkundigen Rechtsanwalt erarbeiten, um Missverständnissen und juristischen Streitigkeiten vorzubeugen.