Testament für Alleinerziehende – Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Harburg

 In Allgemein

Das Erbrecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Wenn alleinerziehende Elternteile sterben, geht der Besitz grundsätzlich auf die Kinder über. Doch Alleinerziehende sollten dringend ein eigenes Testament erstellen, um eine geordnete Eigentumsübertragung zu ermöglichen. Besonders bei minderjährigen Kindern empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht. 

Kein Testament? Diese Gefahr droht 

Mit einem Testament sorgen Eltern für ihren Tod vor. Dennoch schieben viele Menschen das Thema gerne vor sich her. Falls keine eindeutige Regelung besteht, kann Ihr letzter Wille in Vergessenheit geraten. Bei einem alleinerziehenden Elternteil und minderjährigen Kindern ist es beispielsweise möglich, dass der geschiedene Ehegatte Einfluss ausübt. Grundsätzlich ist jedoch klar – beim Tod des Alleinerziehenden erben ausschließlich die Kinder. 

Minderjährige Kinder: Zugriff für den Ex-Partner 

Sofern die Kinder minderjährig sind, übernimmt der andere Elternteil die Verwaltung bis zur Volljährigkeit. Dies gilt zumindest, wenn beide Eltern bis zum Erbfall das gemeinsame Sorgerecht hatten. Da viele Alleinerziehende einen derartigen Zugriff ablehnen, führt am Testament kein Weg vorbei. Gerne unterstützt Sie Ihr Rechtsanwalt Jürgen Walczak (LL.M) aus Hamburg-Harburg auf diesem Weg. 

Vertrauensperson wählen 

Allerdings können Alleinerziehende den Zugriff des anderen Elternteils verhindern. Dafür legen diese im Testament ausdrücklich fest, wer im Erbfall der Vormund der Kinder sein soll. Sofern es keine Regelung gibt, übernimmt das Familiengericht die Bestimmung. Nicht immer entspricht die Wahl des Vormunds dann den Vorstellungen des Erblassers. Alternativ kann ein Testamentsvollstrecker zwischengeschaltet werden, der sich um die Abwicklung der finanziellen Aspekte im Erbfall kümmert. 

Nacherbschaft bei Tod eines Kindes 

Zugleich können Alleinerziehende mit einem Testament folgende Situation verhindern. Wenn ein alleinerziehendes Elternteil stirbt, geht das Vermögen auf die Kinder über. Sofern jedoch später eines der Kinder selbst ohne eigene Kinder sterben sollte, erbt das andere Elternteil. Dies wollen jedoch nur die wenigsten Alleinerziehenden. Folglich sollte schon frühzeitig im Testament eine Nacherbschaft angeordnet werden. Damit legt die alleinerziehende Mutter auch bereits fest, wer nach den Kindern als Vorerbe das Vermögen bekommen soll. 

Notarielles Testament als Mittel der Wahl 

Wer ein Testament erstellen möchte, sollte sich an einen kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden. Gemeinsam wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Für ein notarielles Testament spricht, dass die Kinder keinen Erbschein benötigen. Der Zugriff auf das Vermögen ist im Erbfall leichter möglich.

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