Rücknahme des Testaments – Möglichkeiten und Folgen

 In Allgemein

Das Verfassen des letzten Willens ist eine sehr emotionale und mit vielen Überlegungen verbundene Angelegenheit. Das Testament kann notariell aufgesetzt oder handschriftlich verfasst werden. Möchte ein Erblasser seinen letzten Willen ändern und von der Rücknahme des Testaments Gebrauch machen, gilt der § 2256 BGB. Welche weiteren Möglichkeiten und Folgen entstehen können lesen sie in den Folgenden Abschnitten.

Beratung und Unterstützung vom Rechtsanwalt aus Harburg

Haben Sie Ihr Testament notariell aufsetzen und es durch den beurkundenden Notar bei dem Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben lassen,  sind Sie jederzeit dazu berechtigt, die Erbfolge neu festzulegen und das hinterlegte Testament zurückzufordern. Doch die Rücknahme kann nur vom Verfasser persönlich beantragt werden und hat automatisch zur Folge, dass das alte Testament damit vollständig seine Gültigkeit verliert. Es gibt ganz unterschiedliche Gründe dafür, ein bereits notariell beurkundetes Testament zu widerrufen. Hegen Sie diesen Wunsch, weil Sie zum Beispiel an einer früheren Erbentscheidung nicht mehr festhalten möchten, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Erbrecht beraten lassen. In Hamburg-Harburg ist die Kanzlei von Jürgen Walczak (LL.M.) ein starker Partner, der Sie in Erbangelegenheiten und bei Fragen rund um den letzten Willen unterstützt.

Besonderheiten bei einem handschriftlichen Testament

Auch ein von Hand verfasstes Testament können Sie amtlich verwahren lassen, indem Sie es persönlich beim Amtsgericht einreichen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, es jederzeit zurückzunehmen und Ihnen am Herzen liegende Veränderungen vorzunehmen. Die Abholung vom Amtsgericht allein macht Ihren letzten Willen nicht ungültig. Nur wenn Sie das Testament vernichten und ein neues Schriftstück aufsetzen, können Sie die Erbfolge verändern. In allen testamentarischen Angelegenheiten ist die Anwaltskanzlei Walczak aus Harburg Ihr Experte, der Sie im Erbrecht berät und Ihnen beim Schreiben Ihres letzten Willens hilft und sie berät. Unsere Leistungen können auch von potenziellen Erben in Anspruch genommen werden. Um Streitigkeiten und Zwietracht zu vermeiden, kann es ratsam sein, größere Erbschaften mit den zukünftigen Erben und Ihrem Rechtsanwalt auszuformulieren.

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