Erbschaftssteuer | Der Freibetrag und die steuerliche Auslegung im Erbrecht


 In Allgemein

Die Erbschaftssteuer verringert eine höhere Erbschaft um eine nicht unerhebliche Summe. Der Freibetrag senkt die steuerliche Belastung und wird im Erbfall geltend gemacht. Doch wie hoch die Entlastung ist und wie viel Erbschaftssteuer entrichtet werden muss, hängt von einer ganzen Reihe einflussnehmender Faktoren ab. Mit einem im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt haben Sie einen starken Partner, der Sie im Erbfall unterstützt und sich für Ihr Recht einsetzt.

Fachanwaltliche Beratung und Vertretung in Erbschaftssteuerangelegenheiten

Erbimmobilien und größere Vermögen übersteigen den Freibetrag im Regelfall. Um eine steuerliche Überlastung des Erben zu vermeiden, ist eine steueroptimierte Testaments- und Vertragsgestaltung hilfreich. Als Rechtsanwalt in Harburg, der in diesem Fachbereich spezialisiert ist, berate ich Erblasser und Erben mit höchster Kompetenz. Die Komplexität des Erbrechts sollte bei größeren Erbschaften oder beim Einsatz eines Zwischenerben keinesfalls unterschätzt werden. Kleinste Fehler können für Erben teuer werden und im schlimmsten Fall nicht zur durch den Erblasser gewünschten Absicherung, sondern in die Schuldenfalle führen.

Ein schwieriges Thema des Erbrechts ist der Freibetrag. Wie viel Erbschaftssteuer letztendlich gezahlt werden muss, hängt neben der geerbten Summe oder dem Erbimmobilienwert vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder erben bis zu 400.000 Euro steuerfrei. Auch Enkel können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, sofern die Kinder des Erblassers verstorben sind. Je weiter sich der Verwandtschaftsgrad vom Erblasser entfernt, desto mehr Erbschaftssteuer muss entrichtet werden.

Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ist es empfehlenswert, ein rechtssicheres und maßgeschneidertes Testament aufzusetzen. Möchten Sie in Harburg vorsorgen, die Erbschaftssteuer für Ihre Erben so gering wie möglich halten oder eine Beratung zu den steuerlichen Unterschieden der Erbschaft und der Schenkung in Anspruch nehmen? Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Experten und betrauen Sie mich als Rechtsanwalt für Erbrecht mit Ihrem Anliegen.

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