Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Jürgen Walczak

Arbeitsrecht

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1985 vertrete ich meine Mandanten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechtes und zwar sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, wobei eine Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht möglich ist.

Das Arbeitsrecht ist in unterschiedlichen Einzelgesetzen geregelt und umfasst eine Vielzahl von Teilbereichen, wie zum Beispiel

  • Lohn- und Kündigungsschutz;
  • Gehaltsansprüche;
  • tarifliche Eingruppierungen;
  • Aufhebungsverträge mit Abfindungen;
  • Ansprüche auf Urlaub;
  • Ansprüche auf Erteilung eines Zeugnisses;
  • Herausgabe von Arbeitspapieren;
  • Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (z.B. wegen Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitplatz);
  • Ansprüche im Zusammenhang mit Mutterschutz oder Schwerbehinderung;
  • betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM);
  • Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen.

In immer stärkerem Maße hat das Recht der Europäischen Union mit den arbeitsrechtsbezogenen Verordnungen und Richtlinien sowie die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg Einfluss auf die innerstaatliche Rechtsanwendung und ist daher zu beachten.

Die Komplexität und Kompliziertheit des gesamten Arbeitsrechts gebietet es, bei dem Auftreten von Problemen unverzüglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich eingehend beraten zu lassen.

Nur auf diese Weise können Rechtsnachteile, z.B. durch die Versäumung wichtiger Fristen, vermieden werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die einzuhaltende Frist von drei Wochen ab Zugang jeder Kündigung zur Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht sowie die diversen tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

Rechtsnachteile drohen auch bei dem Abschluss von Aufhebungsverträgen, namentlich in Form von Sperrfristen seitens der Bundesagentur für Arbeit, so dass in diesen Fällen auch eine sozialrechtliche Kompetenz des anwaltlichen Beraters erforderlich ist.

Start typing and press Enter to search