Rechtsanwalt Jürgen Walczak

Erbrecht

Das Erbrecht stellt seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1985 einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Ich vertrete meine Mandanten seitdem in allen Bereichen des Erbrechtes und zwar sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Daneben stehe ich auch für eine Vertretung gegenüber den Finanzämtern und den Finanzgerichten in Angelegenheiten des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes zur Verfügung.

Das Erbrecht ist vornehmlich im Fünften Buch (§§ 1922 bis 2385) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und umfasst eine Vielzahl von Teilbereichen, wie zum Beispiel

  • die gesetzliche Erbfolge;
  • die Erbfolge durch Testament und Erbvertrag;
  • das Behindertentestament;
  • die Gewährung von Vermächtnissen;
  • das Pflichtteilsrecht;
  • die Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft;
  • die Testamentsvollstreckung;
  • die Nachlasspflegschaft;
  • die Nachlassverwaltung;
  • die Nachlassinsolvenz;
  • das Erbscheinsverfahren

Die mit der Erbschaft zusammenhängenden steuerlichen Fragen sind insbesondere in dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Insoweit kann die anwaltliche Unterstützung insbesondere bei der

  • Abgabe der Erbschaftsteuererklärung;
  • der steueroptimierten Testaments- bzw. Vertragsgestaltung

angeboten werden.

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen oder bei binationalen Familienverhältnissen sind ferner zu beachten

  • das deutsche Internationale Privatrecht (IPR), welches im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt ist;
  • das Recht der Europäischen Union mit der ab dem 17.08.2015 geltenden europäischen Erbrechtsverordnung sowie der dazu zu erwartenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg;

Die Komplexität und Kompliziertheit des gesamten Erbrechts gebietet es, sowohl aus Anlass eines Erbfalles als auch im Rahmen seiner eigenen Vorsorgeplanung rechtzeitig eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt einzuholen.

Auf diese Weise können nicht nur Rechtsnachteile, z.B. durch die Versäumung wichtiger Fristen, vermieden werden, sondern auch im Rahmen der eigenen Zukunftsplanung können rechtzeitig die richtigen Weichen gestellt werden.

Hierbei kann insbesondere durch die Ausarbeitung maßgeschneiderter Testamente oder Erbverträge der persönliche Wille für die Zukunft festgeschrieben werden.

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