Rechtsanwalt für Europarecht – Jürgen Walczak

Europarecht

Seit Beginn der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1958 hat das europäische Recht einen immer größeren Einfluss auf das Recht der einzelnen Mitgliedstaaten genommen. Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits im Jahre 1964 in einer grundlegenden Entscheidung klargestellt hat, dass das Recht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die heute zur Europäischen Union geworden ist, Anwendungsvorrang vor den Gesetzen der Mitgliedstaaten hat, gibt es jetzt auch in Deutschland kaum noch ein Rechtsgebiet, welches nicht dem Einfluss des Europarechtes unterliegt und diesem durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung angepasst wurde.

Der wachsenden Bedeutung des Europarechtes entsprechend habe ich in den Jahren 2006 bis 2008 in Österreich im Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung Schlosshofen, welches mit den Universitäten Innsbruck und Passau zusammenarbeitet, an einem Post-Graduate-Lehrgang universitären Charakters teilgenommen, so dass mir im Jahre 2007 der österreichische Titel „Akademischer Europarechtsexperte“ und im Jahre 2008 von der Universität Passau der akademische Titel „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen wurde.

Seitdem vertrete ich Mandanten zunehmend in allen Rechtsgebieten im Zusammenhang mit einem europarechtlichen Bezug und zwar sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen deutschen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen) sowie – soweit verfahrensrechtlich möglich – vor dem Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte.

Europarechtliche Bezüge ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit

  • dem gesamten Recht der Europäischen Union
  • dem Recht des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • der Anwendung von Assoziationsrecht, z.B. aus dem Assoziationsabkommen mit der Türkei
  • dem Recht des Europarates, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Beispiele für einen europarechtlichen Bezug auf innerstaatliche Sachverhalte sind

  • der Europäische Haftbefehl und Auslieferungsersuche anderer Mitgliedstaaten;
  • der Bezug von Kindergeld und Unterhaltsvorschussleistungen in Deutschland bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat;
  • das Freizügigkeitsrecht eines EU-Ausländers bei fehlender wirtschaftlicher Absicherung im Aufnahmestaat;
  • der Einfluss des Insolvenzverfahrens in einem anderen Mitgliedstaat auf Vermögen des Schuldners im Inland
  • die Vollstreckbarkeit deutscher Steuerschulden bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat;
  • das anzuwendende Scheidungsrecht und die gerichtliche Zuständigkeit bei binationalen Ehen
  • die Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen Beitragszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten;
  • der Export von Sozialleistungen ins EU-Ausland;
  • die Berücksichtigung  der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bei innerstaatlichen Gerichtsentscheidungen betreffend die Personensorge für ein minderjähriges Kind.

Aufgrund der Vielzahl der denkbaren Fallkonstellationen, in denen Europarecht eine Bedeutung haben kann, handelt es sich bei der vorstehenden Aufzählung nur um einige markante Beispiele. Sollte im Einzelfall ein europarechtlicher Bezug möglich erscheinen, so sollte umgehend der Rat eines mit dieser besonderen Rechtsmaterie vertrauten Rechtsanwaltes eingeholt werden.

Start typing and press Enter to search