Rechtsanwalt für Vorsorgerecht – Jürgen Walczak

Vorsorgerecht

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Mandanten im Bereich der persönlichen Vorsorge rechtlich zu beraten und zu vertreten.

Es geht dabei zum einen um die Beratung über Vorsorgeregelungen in Form von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und deren Ausarbeitung.

Zum anderen vertrete ich Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in allen Streitigkeiten um Vorsorgeregelungen und in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten, wobei mir meine Stellung als Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht zugute kommt.

Folgende Leistungen kann ich für meine Mandanten insbesondere erbringen:

  • Anfertigung einer individuellen Vorsorgevollmacht, Vorsorgeverträgen und Patientenverfügungen
  • Beratung und Vertretung des vom Mandanten ausgewählten Bevollmächtigten
  • Anfertigung eines Bevollmächtigtenleitfadens
  • Vertretung des Mandanten oder seiner Angehörigen in betreuungsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Vormundschaftsgericht.

Ziel meiner Tätigkeit soll es insbesondere sein, dass der Mandant durch die von mir individuell gestalteten Verfügungen auch in der Zukunft ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen kann und dass die gerichtliche Einsetzung eines externen Betreuers nach Möglichkeit vermieden wird.

Es ist daher unbedingt empfehlenswert, rechtzeitig eine fachkundige Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, um sich über die vielfältigen Möglichkeiten umfassend informieren zu lassen.

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