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Rechtsanwalt Jürgen Walczak

Kanzlei

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg, welches ich im Dezember 1984 erfolgreich abgeschlossen habe, eröffnete ich am 01.02.1985 meine Kanzlei im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg.

Nach entsprechender Fortbildung wurde mir durch die Hanseatische Rechtsanwaltkammer Hamburg im Jahr 1994 die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ verliehen. Im Jahre 1997 folgte die Verleihung der Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“. Im Jahre 2002 habe ich an einer Fortbildung zum geprüften Testamentsvollstrecker (DVEV) teilgenommen.

Nach mehr als 18 Jahren erfolgreicher Tätigkeit am bisherigen Standort erfolgte im Jahre 2003 die Verlegung der Kanzlei in den Hamburger Stadtteil Harburg.

Seitdem habe ich mich weiter fortgebildet und in Österreich erfolgreich einen Post-Graduate-Lehrgang Europarecht im Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung Schlosshofen, welches mit den Universitäten Innsbruck und Passau zusammenarbeitet, absolviert. Im Juni 2007 wurde mir der österreichische Titel „Akademischer Europarechtsexperte“ und im März 2008 von der Universität Passau der akademische Grad “Master of Laws(LL.M.) verliehen.

Im Januar 2018 wurde mir nach vorangegangener Fortbildung von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg gestattet, die Fachanwaltsbezeichnung “Fachanwalt für Erbrecht” zu führen.

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